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Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferung, Leistung und Berechnung erfolgen zu den von uns vor Versand oder Abholung der Ware zuletzt bekanntgegebenen Preisen und Bedingungen. Nicht vorhersehbare Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen. Wir liefern an unsere unmittelbaren Abnehmer nach unserer Wahl franko Post, franko jedem deutschen Stückgutbahnhof oder franko auf sonst üblichem Wege. Wird beschleunigte Versendung vorgeschrieben (z. B. Luftfracht, Express), so trägt der Besteller die Differenz zwischen den Kosten für Frachtgut und den höheren Aufwendungen. Rollgeld geht zu Lasten des Bestellers. Eine Vergütung für Selbstabholung wird nicht gewährt. Es steht uns frei, ab Werk oder ab Niederlassung zu liefern.
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Soweit nichts anderes vereinbart, reist die Ware auf Gefahr des Empfängers, unabhängig vom Ort der Versendung. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Versendung gilt als zu diesem Zeitpunkt erfolgt.
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Die Annahme von Kleinaufträgen und die Festlegung von Mindestabnahmemengen oder Mindestrechnungsbeträgen behalten wir uns vor. Die bestellten Mengen können, wenn es sich um Anfertigungsware handelt, bis zu 10% über- oder unterschritten werden, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des Bestellers können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart wurde. Teillieferungen sind zulässig.
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Soweit Einwegverpackung zu Einsatz kommt, die aus Papier, Jute, Folie oder Holz besteht, wird diese nicht berechnet. Sonstige Verpackung, insbesondere Spezialverpackung wie Holz- oder Stahltrommeln, Eisenkerne, werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
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In Fällen von höherer Gewalt und sonstiger störender Ereignisse bei uns, bei unseren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, wie beispielsweise Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte‑,
Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, sind wir von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung entbunden. Wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorhersehbare typische Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unberührt bleibt ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Bestellers, sofern dessen Voraussetzungen gegeben sind.
Bei Aufträgen, deren Erfüllung aus mehreren Lieferungen besteht, ist Nichterfüllung, mangelhafte oder verspätete Erfüllung einer Lieferung ohne Einfluss auf andere Lieferungen des Auftrages.
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Die Rückgabe verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern ausnahmsweise Ware zurückgenommen wird, wird der am Tage der Rücknahme gültige Nettopreis gutgeschrieben. Liegt der Nettopreis am Tage der Lieferung unter dem Nettopreis am Tage der Rücknahme, so wird der am Tage der Lieferung gültige Nettopreis gutgeschrieben. Vorstehendes gilt nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehalts.
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Die Anmeldung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern.
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An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werde. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen und in jedem Fall dann zurückzugeben, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.
Sofern wir Gegenstände nach vom Besteller übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, haftet dieser dafür, daß Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte, insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und Schadensersatz zu verlangen. Der Besteller verpflichtet sich außerdem, uns vor allen damit im Zusammenhang stehenden Ansprüche Dritter unverzüglich freizustellen.
Unsere Ansprüche aus der Rechtsmängelhaftung verjähren innerhalb einer Frist von 3 Jahren, gerechnet ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der zugrundeliegenden Pflichtverletzung.
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Vom Besteller zur Auftragsdurchführung beigestellte Gegenstände und Materialien sind von ihm frei dem von uns angegebenen Werk mit der vereinbarten, andernfalls einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuß rechtzeitig in einwandfreier und vereinbarter Beschaffenheit anzuliefern. Geschieht dies nicht, so haben wir das Recht, dadurch verursachte Kosten in Rechnung zu stellen und die Fabrikation nach unserem Ermessen nicht aufzunehmen oder zu unterbrechen. Wir behalten uns vor, die Kosten für Versuchsteile und die zu ihrer Fertigung notwendigen Werkzeuge (Formen, Dorne, Mundstücke usw.) zu berechnen. Die für die Serienfertigung erforderlichen Werkzeuge stellen wir anteilig in Rechnung. Alle Werkzeuge bleiben in jedem Fall unser Eigentum.
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Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei zu bezahlen:
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mit 3 % Kassaskonto
bei barer Vorauszahlung, Nachnahmeversand, sofortiger Barzahlung oder wenn Rechnungen, datiert vom 1. bis 15. eines Monats, bis Ende desselben Monats, Rechnungen, datiert vom 16. bis Ende des Monats, bis zum 15. des folgenden Monats bezahlt werden;
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rein netto
Rechnungen, datiert vom 1. bis 15. eines Monats, spätestens am Ende des folgenden Monats, und Rechnungen, datiert vom 16. bis Ende eines Monats, spätestens am 15. des zweiten darauffolgenden Monats.
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Kassaskonto wird nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind und der Rechnungsbetrag pünktlich bis zu den vorgenannten Fälligkeitstagen bei uns in bar vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Wechselhergabe kann also nicht zur Gewährung von Kassaskonto führen. Bei bargeldloser Zahlung, insbesondere auch bei Scheckhergabe, kommt es in jedem Falle auf den Zeitpunkt der Gutschrift an. Bei Zahlung oder Gutschrift unter Vorbehalt, unter einer Bedingung oder unter sonstigen Einschränkungen kann Skonto nicht gewährt werden. Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Besteller.
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Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgeschrieben. Die Hereinnahme von fremden oder eigenen Akzepten behalten wir uns vor. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Gewähr für Vorlage und Protest übernehmen wir nicht. Protesterhebung eigener Wechsel des Bestellers oder nicht sofortige Abdeckung protestierter fremder Wechsel ermächtigen uns, sämtliche noch laufenden Wechsel zurückzugeben. Gleichzeitig werden unsere sämtlichen Forderungen fällig. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen.
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Werden die unter C. 1. genannten Zahlungsziele oder besonders vereinbarte Zahlungsziele überschritten, kommt der Besteller sofort in Zahlungsverzug. In jedem Fall kommt der Besteller spätestens dann in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Ist der Zugang der Rechnung unsicher, kommt der Besteller spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang unserer Lieferung in Zahlungsverzug. Wir sind berechtigt, für die Dauer des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank zuzüglich 8% p.a. zu berechnen. Das Recht weitergehender Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.
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Die Aufhebung einer Kreditgewährung, auch soweit sie in der Einräumung von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Bedingungen liegt, bleibt uns jederzeit vorbehalten. Wir sind auch berechtigt, jederzeit für eine bestehende Forderung eine nach unserem Ermessen ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Wird diesem Ersuchen nicht stattgegeben, kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden uns Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, seine Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so werden unsere sämtlichen Forderungen, auch soweit wir dafür Wechsel entgegengenommen haben, sofort fällig.
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Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht.
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Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sonstige Gegenrechte, insbesondere die Einrede des nichterfüllten Vertrages steht dem Besteller im gesetzlichen Umfang zu. Im übrigen werden Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, nicht anerkannt.
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Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an unser Stammhaus, an die Kassen unserer Niederlassungen oder an inkassoberechtigte Lager sowie an Angestellte unserer Firma erfolgen, die mit einer Inkassovollmacht versehen sind.
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Ein Anspruch auf Auszahlung oder Verrechnung des Bonus besteht nur, wenn der Besteller sämtliche fälligen Forderungen an uns bezahlt hat.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist Hannover, auch wenn Verkäufe oder Lieferungen von einer Niederlassung vorgenommen sind. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Ohne Rücksicht auf die Höhe des Objektes steht uns das Recht zu, beim Amtsgericht oder Landgericht Hannover zu klagen, nach unserer Wahl auch bei den für den Sitz des Bestellers zuständigen Gerichten. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf v. 11. 04. 1980) ist ausgeschlossen.
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Unsere Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt; sie können von uns jederzeit geändert werden. Anders lautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im übrigen nicht.
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Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls personenbezogene Daten bei uns oder der Kautschuk-Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft mbH gemäß den Vorschriften des BDSG gespeichert und verarbeitet werden.
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Telefonische oder mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit schriftlicher Bestätigung.